Für wen gilt die Dienstvereinbarung über gleitende Arbeitszeit?

Diese Dienstvereinbarung gilt für die Beschäftigten in Werkstätten und Verwaltung der khb.
Künstlerisches bzw. wissenschaftliches Personal kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der jeweiligen Person mit Personalverantwortung an der Gleitzeit teilnehmen.

Für weiterführende Informationen lesen Sie bitte das Mitteilungsblatt 253 zur Dienstvereinbarung über gleitende Arbeitszeit.

Erstellt von Assistenz Kanzler, 10.8.2022