Künstlerisches bzw. wissenschaftliches Personal kann durch schriftliche
Erklärung gegenüber der jeweiligen Person mit Personalverantwortung an der
Gleitzeit teilnehmen.
Für weiterführende Informationen lesen Sie bitte das Mitteilungsblatt 253 zur Dienstvereinbarung über gleitende Arbeitszeit.
Erstellt von Assistenz Kanzler, 10.8.2022