Kann ich im Ausland mobil arbeiten?

Der Ort des Mobilen Arbeitens ist stets so zu wählen, dass die Aufnahme der Tätigkeit vor Ort innerhalb weniger Stunden gewährleistet ist. Aus arbeitsschutz-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Gründen ist Mobiles Arbeiten im Ausland grundsätzlich nicht möglich.  
Ausnahmen können nur im besonderen Einzelfall von den Vorgesetzten für festgelegte überschaubare Zeiträume zugelassen werden.      

Erstellt von Assistenz Kanzler, 18.8.2022