- Seit Juli 2022 müssen Beschäftigte ein Mal einen Antrag auf mobiles Arbeiten stellen.
- Wenn Sie auch mobil arbeiten möchten, füllen Sie bitte den Antrag auf mobiles Arbeiten in Papierform aus.
- Bitte geben Sie diesen an Ihre_n Vorgesetzte_n, der/die den Antrag auf dem Papier ebenfalls unterschreibt und an Assistenz Kanzler_in gibt. Sobald die Vorgesetzten zugestimmt haben, gilt das Mobile Arbeiten als vorläufig genehmigt.
- Die Bearbeitung und formale Genehmigung erfolgen durch Assistenz Kanzler_in.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte das Mitteilungsblatt 252 zur Dienstvereinbarung über Mobiles Arbeiten.
Erstellt von Assistenz Kanzler, 10.08.2022
Link repariert von HH, 24.08.2022
Link repariert von HH, 24.08.2022