Ich kann aufgrund einer technischen Störung nicht mobil arbeiten, was muss ich tun?

Im Falle von technischen Störungen während des Mobilen Arbeitens haben die Beschäftigten die Pflicht, ihre Vorgesetzten unverzüglich zu informieren und das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Zeiten von technischen Störungen, die von den Beschäftigten nicht zu vertreten sind, gelten als Arbeitszeit.
Beschäftigte müssen bei dringlichen betrieblichen Erfordernissen und bei längeren technischen Störungen auf Aufforderung der Vorgesetzen an den Arbeitsplatz an der Hochschule zurückkehren. Dabei sind Interessen und Verpflichtungen der Beschäftigten angemessen zu berücksichtigen (z.B. Sorgeverantwortung).

Erstellt von Assistenz Kanzler, 10.08.2022