Erstellt von Assistenz Kanzler, 10.08.2022
Wieviel mobiles Arbeiten ist zulässig?
Mobiles Arbeiten ist
ganztägig oder stundenweise möglich. Dabei sollen 40 % der vertraglich
geregelten Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden. Mobile Arbeit über
mehrere Tage in Folge ist möglich, ebenso wie gelegentliches mobiles Arbeiten.
In begründeten Ausnahmen kann im Einzelfall auch eine andere prozentuale
Präsenzzeit vereinbart werden.