Wieviel mobiles Arbeiten ist zulässig?

Mobiles Arbeiten ist ganztägig oder stundenweise möglich. Dabei sollen 40 % der vertraglich geregelten Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden. Mobile Arbeit über mehrere Tage in Folge ist möglich, ebenso wie gelegentliches mobiles Arbeiten. In begründeten Ausnahmen kann im Einzelfall auch eine andere prozentuale Präsenzzeit vereinbart werden.

Erstellt von Assistenz Kanzler, 10.08.2022