Dürfen Mitarbeiter_innen in den Werkstätten mobil arbeiten?

Die Arbeit in den Werkstätten erfolgt aufgrund ihrer Abhängigkeit von der technischen Ausrüstung/Maschinen und dem Bedarf der Studierenden nach Betreuung vor Ort grundsätzlich in Präsenz auf dem Campus. In begründeten Ausnahmen kann eine Genehmigung für Tätigkeiten, die auch von Werkstatt-Beschäftigten im Mobilen Arbeiten zu erledigen sind, beim für Werkstätten zuständigen Prorektorat beantragt werden. In dem Antrag ist darzulegen, inwiefern die Tätigkeit für Mobiles Arbeiten geeignet ist und wie die Erreichbarkeit der Werkstatt in Präsenz durch Vertretungsregelungen gewährleistet ist. Das für Werkstätten zuständige Prorektorat entscheidet über den Antrag, ggfs. nach Anhörung der vornehmlich betroffenen Fachgebiete.

Erstellt von Assistenz Kanzler, 10.08.2022