Die Arbeit in den Werkstätten
erfolgt aufgrund ihrer Abhängigkeit von der technischen Ausrüstung/Maschinen
und dem Bedarf der Studierenden nach Betreuung vor Ort grundsätzlich in Präsenz
auf dem Campus. In begründeten Ausnahmen kann eine Genehmigung für Tätigkeiten,
die auch von Werkstatt-Beschäftigten im Mobilen Arbeiten zu erledigen sind, beim für
Werkstätten zuständigen Prorektorat beantragt werden. In dem Antrag ist
darzulegen, inwiefern die Tätigkeit für Mobiles Arbeiten geeignet ist und wie
die Erreichbarkeit der Werkstatt in Präsenz durch Vertretungsregelungen
gewährleistet ist. Das für Werkstätten zuständige Prorektorat entscheidet über
den Antrag, ggfs. nach Anhörung der vornehmlich betroffenen Fachgebiete.
Erstellt von Assistenz Kanzler, 10.08.2022