Studierende an Berliner Hochschulen oder Universitäten sind über die Unfallkasse Berlin gesetzlich unfallversichert. Im Falle eines Unfalls übernimmt die Unfallkasse Berlin die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation. Für Studierende ist diese Versicherung kostenfrei. Die Beiträge zahlt das Land Berlin.
Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule erfolgen (hierzu zählen auch Wege von und zur Hochschule) und ärztliche Behandlung nach sich gezogen haben, sind umgehend ) beim zuständigen Unfallversicherungsträger (Unfallkasse Berlin) durch die Hochschule zu melden.
Um eine zeitige Meldung bei der Unfallkasse zu gewährleisten, sind wir auf die Mitwirkung der Studierenden angewiesen.
Wir bitten daher um Anzeige des Unfalls bei der Studienberatung mittels des offiziellen Formulars der Unfallkasse Berlin. Das Formular liegt auch im Büro der Studienberatung (Raum A1.03) aus.
Wenn der Unfall nicht unmittelbar gemeldet wurde
- Die Hochschule wird direkt durch die Unfallkasse kontaktiert. Die Unfallkasse Berlin muss eine versicherungsrechtliche Prüfung vornehmen und im Nachgang das ausgefüllte Formular „Unfallanzeige“ einholen.
- In dem Fall kontaktiert die Studienberatung nun die/den Studierende/n und bittet diese/n, die in der Email beigefügten Unfallanzeige möglichst genau (u.a. den Unfallort möglichst mit genauer Adresse, und/oder z.B. Veranstaltung und Zusammenhang angeben) auszufüllen, und als PDF wieder per Email (oder Post) zurückzusenden. Die Frist hierfür beträgt 2 Wochen.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Mitwirkungspflicht des einzelnen Studierenden hinweisen. Denn nur der/die Verunfallte selbst kann die nötigen Angaben zum Unfallhergang liefern, die die Unfallkasse für eine erfolgreiche Prüfung benötigt.
Sollte die Unfallkasse aufgrund von Nicht-Reaktion durch den Studierenden keine Prüfung vornehmen können, kann sie im zu prüfenden Einzelfall die Übernahme der Kosten ablehnen.
Dies wäre sehr zum Nachteil des Verunfallten, denn eine Behandlung, die die Unfallkasse Berlin übernimmt, dient meistens der möglichst zügigen und langanhaltenden Genesung des Versicherten.