An deutschen Hochschulen
unterliegen Studierende der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.
Dementsprechend muss jede_r Studierende spätestens zur Immatrikulation
an der weißensee kunsthochschule berlin eine Krankenversicherung oder
Befreiung von der Versicherungspflicht nachweisen. Sie besteht in der
Regel bis das 30. Lebensjahr vollendet wird.
Seit
1.1.2022 besteht nach 199a Abs. 7 SGB V die gegenseitige elektronische
Meldepflicht der Krankenversicherung zwischen Hochschulen und
gesetzlichen Krankenkassen.
Studierende, die bereits eingeschrieben sind, müssen durch die
Umstellung auf das elektronische Krankenkassenmeldeverfahren vorerst
nichts beachten. Sobald allerdings eine Änderung der
Krankenversicherungsdaten (z.B. ein Krankenkassenwechsel) erfolgt,
müssen sich auch bereits immatrikulierte Studierende an ihre
Krankenkasse wenden, damit eine elektronische Meldung über den
Krankenkassenwechsel (Grund M11) an uns erfolgen und die nächste
Rückmeldung reibungslos ablaufen kann.