Hinweise zur Meldepflicht der Krankenversicherung für Bewerber_innen!

Seit 1.1.2022 besteht nach 199a Abs. 7 SGB V die gegenseitige elektronische Meldepflicht der Krankenversicherung zwischen Hochschulen und gesetzlichen Krankenkassen, das bedeutet für:

>>Bewerber_innen
sollten sich nach nach erfolgter Zulassung zum Hochschulstudium und spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung bei einer (ihrer) gesetzlichen Krankenkasse melden, damit ihr Versicherungsstatus (Grund M10) elektronisch an die weißensee kunsthochschule berlin übermittelt werden kann. Bitte geben Sie hierzu unsere gesonderte Absendernummer H0002182 an. Eine schriftliche Meldung über die Versicherung in Papierform sowie eine Kopie der Versicherungskarte reichen nicht (mehr) aus!