Hinweise zur privaten Krankenversicherung:

Man kann sich als Student*in von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich beispielsweise privat versichern. Private Krankenversicherungen sind keine Krankenkassen im Sinne des Sozialgesetzbuches, das die Krankenversicherung für Studierende regelt. Daher müssen sich auch privat Versicherte an eine gesetzliche Krankenkasse wenden, um den erforderlichen Nachweis zur Immatrikulation zu erhalten. Diese Entscheidung sollte man sorgfältig abwägen. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Sie gilt mindestens so lange wie man studiert. Nähere Auskünfte erteilen die Krankenkassen