Für Studierende, die familienversichert sind, wird kein Beitrag erhoben.
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sind Studenten regelmäßig über die Eltern kostenfrei familienversichert.
Danach sind sie selbst pflichtversichert. Voraussetzung für eine
Familienversicherung ist u. a. außerdem, dass der Familienangehörige
kein Gesamteinkommen hat, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der
Bezugsgröße (395,00 €) überschreitet. (Für geringfügig Beschäftigte
beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450,00 €.