Studierende und ggf. ihre mitversicherten Angehörigen
erhalten als Leistung u. a. ärztliche und zahnärztliche Behandlung
einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz, Arznei-, Verband-, Heil-
und Hilfsmitteln, Krankenhausbehandlung, Früherkennungsuntersuchungen,
Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Leistungen bei
Pflegebedürftigkeit; Anspruch auf Krankengeld besteht hingegen nicht.