Welche Urheberrechte gelten für digitale Materialien, die ich im Unterricht verwende?

Im Urheberrechtsgesetz §60a-h ist das Urheberrecht für in der Hochschullehre genutzte digitale Materialien geregelt. Lehrmaterialien werden pauschal vergütet und es sind räumlich und zeitliche Schranken zu setzen. Dazu gibt es in Incom und Moodle die Möglichkeit, den Zugang zum Kurs über Kursschlüssel zu schützen, die den Studierenden bei der ersten Sitzung oder per Chat in einer Videokonferenz, per Messenger oder E-Mail mitgeteilt werden.
Dieser Passwortschutz ist essentiell und unbedingt zu aktivieren, sobald digitale Materialien fremder Urheber genutzt werden. Darüber hinaus ist nur die Nutzung, Digitalisierung, Vervielfältigung etc. von bis zu 15%  eines Werkes oder die Nutzung von Werken geringen Umfangs legal. Abbildungen stellen Werke "geringen Umfangs" dar. Die Strafen von Unterlassungsklagen für Urheberrechtsverletzungen erreichen schnell Zehntausende €€€! Es haftet nicht die Hochschule, sondern die Lehrenden jeweils für ihre digitalen Kursräume in Incom oder Moodle!
Außerdem gelten
§51 (Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats) und
§53 Urheberrechtsgesetz (Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch)

Details finden Sie in der Handreichung Urheberrechte Digitale Lehre vom 27.4.2020 weiter unten

anhängende Datei(en)
Handreichung Urheberrechte Digitale Lehre_khb_Rekt_27.4.20-1.pdf
404kb