Nein: Quarantäne bedeutet keine automatische Freistellung von der Arbeit. Bei einer bestätigten Coronavirus-Infektion mit Symptomen wird Ihr_e Ärztin_Arzt Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit (AU) ausstellen (auch wieder telefonisch möglich) . Diese reichen Sie bei Assistenz Kanzler ein. Wenn Sie in häuslicher Quarantäne keinerlei Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 zeigen und nicht krankgeschrieben sind, müssen Sie arbeiten, wenn Ihnen mobiles Arbeiten möglich ist. Wenn Ihnen das in Absprache mit der Person mit Vorgesetzteneigenschaft nicht möglich ist, muss die Hochschule darüber informiert sein.
Bitte informieren Sie daher Assistenz Kanzler per Mail (assistenz.kanzler@kh-berlin.de), ob Sie
1) krankgeschrieben sind,
2) mobil arbeiten oder Sie
3) keine Möglichkeit haben mobil zu arbeiten.
Erstellt von Assistenz Kanzler, 12.08.2022