ja,
Studierende, die auf Leistungen nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angewiesen sind, sollen keine finanziellen Nachteile erleiden. Sie sind aber verpflichtet, entsprechend ihren Möglichkeiten von den
Online-Lernangeboten Gebrauch zu machen und auf diese Weise ihre Ausbildung auch tatsächlich
weiter zu betreiben.
Sowohl das Studierendenwerk Berlin als auch das Bundesmisnisterium für Bildung und Forschung haben weitreichende Informationen zu BAföG in Corona-Pandemiezeiten online gestellt.
StudierndenWERK BERLIN:
Bundesministerium Für Bildung und Forschung:
Beachten Sie bitte, dass Sie bei Verlängerungsanträgen und oder nötigen Bescheinigungen (z.B. Formblatt 5) rechtzeitig mit uns Kontakt aufnehmen.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an:
Leoni Adams: Tel: +49-30-47705-232, email: international@kh-berlin.de
oder an
Brigitte Dierker:
Tel: +49-30-47705-246, email: stud1@kh-berlin.de