Visum und Aufenthalt: Ich bin im Ausland, mein Visum läuft aus oder ich muss eines zu Studienzwecken erstmalig beantragen: wie und wo kann ich eine Verlängerung beantragen

Wenn sie sich derzeit im Ausland aufhalten und Ihr Aufenthaltstitel wird während dieses Aufenthalts ungültig, besteht die Möglichkeit, beim Landesamt für Einwanderung Berlin (LEA) einen Antrag auf Vorabzustimmung (formlos und per Email) zur erneuten Visaerteilung stellen. Mit dieser sprechen Sie dann bei der Botschaft vor, sobald diese wieder geöffnet hat und erhalten dort ein Visum zur Wiedereinreise.

Beachten Sie zudem:  Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten,  können visumfrei nach Deutschland einreisen. Den notwendigen Aufenthaltstitel müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise einholen. Dies gilt auch für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, jedoch mit Einschränkungen hinsichtlich Erwerbstätigkeiten.

Mit hilfe von: https://www.vfsglobal.com/en/individuals/covid-19-customer-advisories.html können Sie feststellen, in welchen Ländern die Visastellen bereits wieder geöffnet sind.
Bitte vertrauen Sie darauf, dass wir Ihnen dabei jede notwendige Unterstützung geben werden!
Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Unsicherheiten und Problemen an:
Leoni Adams:
Tel: +49-30-47705-232
email: international@kh-berlin.de